Ambulante Reha nach orthopädischen Erkrankungen

Nach einer Operation (Hüft- oder Knieprothese) besteht für Patienten die Möglichkeit eine Reha-Maßnahme zu bekommen.

Wichtig dabei ist, dass die Behandlung bereits während des stationären Aufenthalts beantragt wird, sodass die Nachbehandlung lückenlos erfolgen kann. Es besteht eine tägliche intensive Zusammenarbeit mit den regionalen Krankenhäusern. Beantragung der Maßnahme durch den sozialen Dienst und Genehmigung der Krankenkasse erfolgen unkompliziert. Um unnötige Komplikationen zu vermeiden empfehlen wir Ihnen bereits vor oder während des Krankenhausaufenthalts telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen.