EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie)

Die erweiterte ambulante Physiotherapie kann von Seiten der Berufsgenossenschaften bei Vorliegen bestimmter Krankheitsbilder zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. zur schnellstmöglichen Rehabilitation des Patienten eingesetzt werden.

Eine EAP-Verordnung kann vom Durchgangsarzt oder von Seiten einer BG-Klinik ausgestellt werden.

Nach Genehmigung dieser Verordnung wird direkt mit der Therapie begonnen. In der Regel werden 5 Behandlungen pro Woche durchgeführt.

Auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte Patienten können im Rahmen einer EAP behandelt werden. Die Kosten werden zu 100 % ersetzt.